Antidiskriminierung / Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz seit acht Jahren in Kraft

(PP-Justiz) Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein klares Bekenntnis des Staates, dass Diskriminierung in der Arbeitswelt und im Alltag keinen Platz haben darf und bekämpft wird. Zum achtjährigen Bestehen des Gesetzes ruft Ministerin Alt deshalb dazu auf, Diskriminierung selbstverständlicher zu benennen und sich dagegen zu wehren.
Ministerin Alt: „Das AGG ist Ausdruck einer Grundhaltung, dass alle Menschen in ihrer Würde, ihrem Wert und ihrem Rang gleich sind, es ist Ausdruck der Menschenwürde. Unser Ziel ist eine diskriminierungsfreie Gesellschaft. Diese bekommen wir aber nur, wenn sich jeder Einzelne hierfür einsetzt. Wir wollen, dass Menschen Diskriminierung erkennen und die rechtlichen Möglichkeiten gegen Diskriminierung nutzen. Nur so wird die Gleichbehandlung aller Menschen eine erlebbare Wirklichkeit werden. Was das AGG im alltäglichen Leben schon erreicht hat, lässt sich etwa bei der Lektüre der Stellenanzeigen erkennen. Gesuche wie ‚jung, dynamisch‘ oder geschlechtsbezogene Stellenanzeigen gehören der Vergangenheit an –  auch das ein Indiz für eine zunehmende Sensibilität der Gesellschaft für den Bereich Vielfalt.“ 

Für ein Gesellschaftbild der Vielfalt zu werben und Diskriminierung vor dem Hintergrund des AGG zu bekämpfen, ist seit Anfang 2012 Aufgabe der Antidiskriminierungsstelle Rheinland-Pfalz, die im Familienministerium angesiedelt ist. Daneben leistet  sie Präventions- und Vermittlungsarbeit und arbeitet dabei Hand in Hand mit dem „Netzwerk diskriminierungsfreies Rheinland-Pfalz“, einem Zusammenschluss landesweit tätiger Betroffenen- und Selbsthilfegruppen. Gemeinsam betreiben sie Aufklärungs- und Informationsarbeit, damit jeder Mensch, der Opfer von Diskriminierung geworden ist, Unterstützung findet.

Weitere Informationen unter www.antidiskriminierungsstelle.rlp.de

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