(PP-Justiz) Zur Anhörung zum Denkmalschutzgesetz erklärt die kulturpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn: „Es ist fraglos anzuerkennen, dass der heute beratene Entwurf für ein neues Denkmalschutzgesetz besser ist als der ursprüngliche Referentenentwurf aus dem Hause Spoorendonk. Warum allerdings einige Passagen überhaupt in den Referentenentwurf gekommen sind – wie zum Beispiel das unsinnige Verbandsklagerecht – bleibt unklar. Und dass der Denkmalschutzgesetzentwurf besser ist als der Referentenentwurf, macht ihn immer noch nicht gut.
Festzuhalten ist, dass die Novelle ein weiteres Beispiel für die mittelstandsfeindliche Politik dieser Koalition ist. Zudem wirkt der geplante Wechsel vom konstitutiven zum deklaratorischen Eintragungsverfahren fatal: Das konstitutive Verfahren hat sich in Schleswig-Holstein bewährt und gewährt Eigentümern im gesamten Prozess der Unterschutzstellung mehr Mitsprache. Dass diese Mitsprache offensichtlich nicht gewünscht ist, offenbart immer noch gewisse obrigkeitsstaatliche Züge dieser Novelle.
Es ist geradezu ein Treppenwitz, dass SPD, Grüne und SSW offenbar ihre eigenen energiepolitischen Ziele konterkarieren wollen. Wenn der Umgebungsschutz wie geplant umgesetzt werden soll, wird die Errichtung von Windkraftanlagen künftig deutlich erschwert. Wenn die Koalitionäre gerade im Windenergieland Schleswig-Holstein die Energiewende zu bremsen versuchen, ist dies zwar vor dem Hintergrund ihrer bisherigen wirtschaftsschädlichen Politik logisch. Nachhaltig oder sinnvoll ist es damit noch lange nicht.“
Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/ 9881488, Mobil: 0160/1595153, Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de/