(PP-Justiz) Der Landtag hat heute die Initiative der CDU-Landtagsfraktion „Opfer besser schützen – Stalking konsequent bestrafen“ beschlossen. Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Andreas Texter, erklärt dazu:
„Stalking führt bei den betroffenen Opfern oft zu erheblichen psychischen Schäden. Der aktuelle Stalking-Paragraph (§ 238 Strafgesetzbuch) schützt die Opfer nur ungenügend, denn die Strafbarkeit eines Stalkers hängt maßgeblich davon ab, ob und wie das Opfer auf die Tathandlung reagiert. Der Täter wird bestraft, wenn er durch sein Nachstellen das Opfer derart belastet, dass es seine Lebensumstände schwerwiegend ändern muss, beispielsweise durch einen Umzug oder den Wechsel des Arbeitsplatzes.
Der Täter bleibt aber bei derselben Tathandlung straffrei, wenn das Opfer die Belästigungen duldend erleidet, aber eben nicht umzieht oder den Arbeitsplatz wechselt. Mit dem heutigen Beschluss soll erreicht werden, dass der Stalking-Paragraph geändert wird. Es soll ausreichen, wenn die Tathandlung geeignet ist, das Opfer schwerwiegend zu beeinträchtigen. Wir setzen uns deshalb für gesetzliche Regelung ein, die alle Stalking-Opfer schützt und die Täter konsequenter als bisher bestraft. Im Interesse der Opfer muss die Empfehlung des Landtages im Bund zügig umgesetzt werden.“
Jutta Hackert
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