Andreas Texter: Opposition fordert Landesregierung zum Rechtsbruch auf

(PP-Justiz) Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Andreas Texter, hat in der Debatte zum Volksbegehren gegen die Gerichtsstrukturreform darauf hingewiesen, dass die Landesregierung einen Beschluss des Parlamentes nicht unterlaufen kann.

„Die Opposition hat mit ihrem heutigen Antrag zum offenen Rechtsbruch aufgefordert. Im Oktober letzten Jahres hat der Landtag das Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz beschlossen. Die Landesregierung kann und darf nicht in Erwartung des möglichen Ausgangs des Volksbegehrens den Vollzug von Gesetzen einfach einstellen. Denn weder in der Landesverfassung noch im Volksabstimmungsgesetz ist ein solches  Aussetzen von Gesetzen geregelt. Es ist rein rechtlich nicht möglich“, erklärte Andreas Texter.
 
„Bis heute haben sich etwa 8,4 Prozent der wahlberechtigten Bürger mit ihrer Unterschrift an dem Volksbegehren beteiligt. Das ist ein Zeichen für gelebte Demokratie und macht deutlich, dass die gesetzlichen Regelungen zur Bürgerbeteiligung nicht zu hoch angesetzt sind. Wir nehmen die Unterschriften natürlich ernst und werden den weiteren Verlauf des Volksbegehrens aufmerksam verfolgen“, sagte Andreas Texter.

Jutta Hackert
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