Alt: EuGH-Urteil zum Trennungsgebot in der Abschiebehaft schafft endlich Klarheit

(PP-Justiz) Integrationsministerin Irene Alt begrüßt das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum sogenannten Trennungsgebot in der Abschiebungshaft. Dieses bestätigt eine geltende Europanorm, nach der Abschiebungshäftlinge nicht in einer Justizvollzugsanstalt gemeinsam mit Straftätern untergebracht werden dürfen, sondern ausschließlich getrennt von diesen. „Die Abschiebungshaft ist keine Strafhaft, die räumliche Trennung und unterschiedliche Ausgestaltung der Haftbedingungen ist daher nur logisch. Es geht vielmehr um eine reine Verwaltungshaft, die ausschließlich die Verfügbarkeit der Betroffenen sicherstellen soll.  Die Unterbringung von ausreisepflichtigen Menschen in einer Justizvollzugsanstalt bedeutet für diese Menschen eine Kriminalisierung, die nicht hinnehmbar ist. Ich bin sehr froh, dass der Europäische Gerichtshof dies klargestellt und bestätigt hat. Ich hoffe, dass diese Praxis der Inhaftierung jetzt ein für allemal ein Ende findet in Deutschland“, erklärt Integrationsministerin Irene Alt.

Rheinland-Pfalz ist gemeinsam mit Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein eines der wenigen Bundesländer, die reine Abschiebungshafteinrichtung vorhalten. Ministerin Alt: „Wir versuchen, die Lebensbedingungen der Menschen in der Gewahrsamseinrichtung so human wie möglich zu gestalten und alle uns zur Verfügung stehenden Spielräume auszunutzen. Dennoch bin ich aber der Meinung, dass die Abschiebungshaft abgeschafft gehört. Menschen, die keine Straftat begangen haben, werden durch den Freiheitsentzug wie Kriminelle behandelt.“

Astrid Eriksson
Pressesprecherin
Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz