Acht Aufkleber zur Gefahrenabwehr sichergestellt

Polizeidirektion Hannover erkennt Rechtswidrigkeit nachträglich an

(PP-Justiz) Mit der Sicherstellung von acht angeblich gefährlichen Aufklebern im Zuge einer Personenkontrolle musste sich bis in diese Woche das Verwaltungsgericht Hannover (Az.: 10 A 10129/14) beschäftigen. Dann erkannte die zuständige Polizeidirektion (PD) Hannover die Rechtswidrigkeit dieser absurden polizeilichen Maßnahme an.

Die acht Aufkleber, die sich gegen Sexismus und Homophobie richten, waren von Beamtinnen und Beamten der PD Hannover im Rahmen einer Personenkontrolle am 21.06.2014 sichergestellt worden. Die Beamtinnen und Beamten hatten die Aufkleber in der Tasche einer 32-jährigen Frau aus Hannover aufgefunden, deren Begleiter sich kurz zuvor nach dem Grund für die Kontrolle anderer Personen in Hannover erkundigt hatte. Als unmittelbare Folge wurden beide Personen ohne Begründung ebenfalls einer Kontrolle unterzogen.

Die hiervon überraschte Hannoveranerin hatte dagegen am 25.06.2014 eine Klage vor dem VG Hannover erhoben, um die Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme feststellen zu lassen. Zu einem Urteil wird es nun aber nicht mehr kommen. Mit Schriftsatz vom 03.09.2014 hat die PD Hannover die Rechtswidrigkeit der Sicherstellung der Aufkleber anerkannt. Das Verfahren ist damit erledigt und die PD Hannover wird dafür die Kosten tragen müssen.

„Die Sicherstellung der Aufkleber entbehrte jeglicher gesetzlichen Grundlage, wie nun auch die PD Hannover anerkennen musste“, erklärt Rechtsanwalt Sven Adam, der die Klägerin vor Gericht vertritt. „Nun wird sich die PD aber auch noch zu der ebenfalls absurden Kontrolle des Begleiters verhalten müssen.“ so Adam abschließend. Auch der 24-jährige Begleiter der Klägerin hat vor dem Verwaltungsgericht Hannover gegen die Kontrolle geklagt (Az.: 10 A 10127/14).

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