(PP-Justiz) Zum 25. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November 2014 erklärte Brandenburgs Familienministerin Diana Golze heute in Potsdam: „Die UN-Kinderrechtskonvention wird in Deutschland leider noch immer nicht konsequent umgesetzt. Um das zu erreichen, müssen Kinderrechte endlich auch im Grundgesetz verankert werden. Politik und Behörden müssen bei allen Entscheidungen ganz verbindlich Kinderrechte berücksichtigen. Dies zu realisieren wäre ein wichtiger Meilenstein für Kinder- und Familienfreundlichkeit in Deutschland.“ UNICEF ruft am Donnerstag zu einem deutschlandweiten Aktionstag auf, an dem sich auch in Brandenburg zahlreiche Schulen und Kindereinrichtungen beteiligen.
Golze sagte weiter: „Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden. Dieser elementare Grundsatz der UN-Kinderrechtskonvention wird in Deutschland nicht für alle Kinder wirksam. Vor allem Kinder aus einkommensschwachen Familien, die in Armut leben müssen oder von Armut bedroht sind, werden in unserer Gesellschaft noch zu stark benachteiligt und ausgegrenzt. Kinderarmut ist eines der bedrückendsten Probleme in unserem Land.“
Ein gutes Mittel gegen die Folgen von Kinderarmut seien zum Beispiel kostenfreie und unkomplizierte Teilhabeangebote in den Bereichen Sport, Freizeit und Bildung, die von den Kindern selbständig wahrgenommen werden können. Dies gelte auch für das Schulessen oder für Klassenfahrten. Golze betonte: „Eine der größten Ungerechtigkeiten findet sich in den Sozialleistungen. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Die Regelleistungen für Kinder müssen eigenständig ermittelt werden. Dafür wird sich die neue Landesregierung einsetzen. Wir brauchen eine sachgerechte und armutsfeste Grundsicherung für Kinder.“
Am 20. November 1989 beschloss die Vollversammlung der Vereinten Nationen die „Konvention über die Rechte des Kindes“. Deutschland hat die Konvention am 26. Januar 1990 unterzeichnet, am 5. April 1992 hat der Deutsche Bundestag sie ratifiziert. Die Kinderrechtskonvention beruht auf vier Grundprinzipien: dem Recht auf Gleichbehandlung, dem Vorrang des Kindeswohls, dem Recht auf Leben und persönliche Entwicklung sowie der Achtung vor der Meinung und dem Willen des Kindes. Zu den Kinderrechten gehören darüber hinaus unter anderem das Recht auf Bildung, Gesundheitsvorsorge, Schutz vor Gewalt und vor sexuellem Missbrauch.
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